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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Alle Mitteilungen und Informationen durch die Maklerfirma sind nur für den Auftraggeber bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Maklerfirma gestattet. Die unbefugte Weitergabe kann zum Schadensersatz verpflichten.

2.
Die Maklerfirma trifft keine Erkundigungs- und Nachprüfungspflicht. Sie ist nur Wissensvertreter und schuldet grundsätzlich keine Ermittlungen. Sie gibt nur Angaben des Verkäufers/Käufers weiter, ohne diese Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen.

3.
Die Maklerpflicht zieht von sich aus keine Informationen über die Zahlungs- und Leistungsfähigkeit eines Interessenten ein. Sie übernimmt keine Garantie für die Bonität des Vertragspartners und die vertragsgerechte Abwicklung des Hauptvertrages.

4.
Vermittelt die Maklerfirma Grundstücke und Bauverträge, so überprüft sie weder die von dem Auftraggeber angegebenen Fertigstellungstermine, noch, ob der Erteilung der Baugenehmigung Hindernisse entgegenstehen.

5.
Die Maklerfirma beachtet bei der Ausführung des Auftrages die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Sie darf in der Ausführung dieses Auftrages auch andere Makler einbeziehen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber geschieht.

6.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Maklerfirma unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Kaufvertrages zu informieren und eine Kopie zu übersenden, auch in den Fällen, in denen die Maklerfirma an dem Verkauf des Objektes nicht beteiligt war. Ist mehr als ein Jahr seit Beendigung dieses Maklervertrages verstrichen, gilt dies nur bei berechtigtem Interesse der Maklerfirma.

7.
Angaben der Maklerfirma über ein Kaufinteresse, das dem Auftraggeber bereits vorbekannt ist, wird dieser unverzüglich zurückweisen und er wird dem Makler mitteilen, wann und auf welche Weise er seine Vorkenntnisse erlangt hat.

8.
Dem Auftraggeber obliegt es, vor Abschluss des erstrebten Hauptvertrages bei der Maklerfirma anzufragen, ob diese ihm diese Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt hat (Obliegenheit des Auftraggebers). Durch Unterlassen der Anfrage begibt sich der Auftraggeber der Möglichkeit, der Maklerfirma entgegenzuhalten, dass er von der Tätigkeit der Maklerfirma keine oder keine rechtzeitige Kenntnis gehabt habe.

9.
Hauptvertrag ist jeder Vertragsabschluss des Auftraggebers oder einer von ihm abhängigen Person mit einem Dritten, sofern der Abschluss auf einer Information, einer Mitwirkung oder einer sonstigen Tätigkeit des Maklers beruht und der mit diesem Maklervertrag erstrebte Zweck erreicht wird. Gegenstand eines Hauptvertrages kann demnach auch die Veräußerung eines realen und ideellen Anteils oder eines Bruchteils oder die Übertragung eines Rechtes sein.

10.
Der Auftraggeber ist nicht befugt, im Zusammenhang mit diesem Maklervertrag erlangte Kenntnisse, insbesondere Angaben über ihm bekannt gewordenes Kaufinteresse oder über Kaufinteressenten an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber dagegen und führt die Weitergabe von Informationen zu einem Vertragsabschluss, hat der Auftraggeber der Maklerfirma den bis zu diesem Zeitpunkt getätigten konkreten materiellen Aufwand zu ersetzen. Zu diesem Aufwand gehören die von der Maklerfirma bereits investierte Arbeitszeit, die mit einem Stundensatz von 50,00 € angesetzt wird, sowie Fahrtkosten in Höhe von 0,30 € pro Kilometer. Hinzu kommen die Kosten für Inserate, Exposes, Prospekte, Hinweisschilder u. ä. Den Nachweis für die getätigten Aufwendungen hat die Maklerfirma zu führen, dem Auftraggeber steht es frei, erhebliche niedrigere Aufwendungen als nach den vorstehenden Bestimmungen nachzuweisen.

11.
Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

12.                                                                                                                                                                                                                                                                                               Sie sind mit der Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Nutzung Ihrer Daten sowie der Verwendung von Email im Rahmen der Geschäftsbeziehung einverstanden. Ihre Angaben werden ausschließlich an den Immobilien-Anbieter weitergeleitet – entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ihre Angaben werden nicht verkauft oder unbefugt an Dritte weitergegeben.

13.
Gerichtsstand ist der Sitz der Maklerfirma, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.